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Eine exakte Kostenkalkulation kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt in der Kinderwunschklinik, nach der Feststellung der zielführendsten Behandlung sowie des Ausmaßes der Stimulation mit Medikamenten mitteilen.
Vorraussetzung einer Kinderwunschbehandlung ist es auch, das das Paar mit Kinderwunsch verheiratet ist oder sich in einer eheähnlichen, aufrechten Lebensgemeinschaft befindet. In Österreich dürfen alleinstehende oder gleichgeschlechtliche Paare, bei dem Kinderwunsch besteht, nicht behandelt werden.
Es werden weitere vier Versuche vom IVF-Fond unterstützt, wenn bei einem der vier Versuche eine Schwangerschaft mit positiver Herzaktion nachgewiesen wurde, jedoch eine Abortus stattfand.
PREISLISTE FÜR ÖSTERREICHISCHE FONDS-PATIENTEN
(Preise gültig ab 1. Jänner 2009)
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